TAGESPFLEGESTELLE für Kinder

BÜTTGENBACH

Anlage B im Vertrag die Konzeption







Im unteren Bereich befindet sich mein Transferbericht. Dieser war ein Teil meiner Abschlussarbeit bei der 

Zusatzqualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten laut Kibiz Seite 95


Bevor es losgeht hier der 5 Punkte WegePlan:

 


43. Stunden Betreuungszeiten  

Montag         von 07:30 bis 16:15 Uhr 

Dienstag       von 07:30 bis 16:15 Uhr

Mittwoch       von 07:30 bis 16:15 Uhr

Donnerstag  von 07:30 bis 16:15 Uhr

Freitag          von 07:30 bis 15:30 Uhr  


Geöffnet ist die Kindertagespflegestelle von:


Montag bis Samstag von morgens 07:15 Uhr bis 20:00 Uhr, denn folgende Arbeiten werden zusätzlich von der Kindertagespflegeperson ausgeführt:

Vorbereitungen des anstehenden Tages. Nachrichten in der "Eltern-Gruppe" lesen, wer wie geschlafen hat, ob jemand erkrankt ist und wie der Tag sich gestalten könnte.

Denn erst nach der Morgenrunde und wie jedes Kind drauf ist, kann erst geplant werden.

Vor-und Nachbereitungen von Elterngesprächen, Tür-und Angelgespräche, reinigen und desinfizieren der Kindertagespflegestelle, Gebrauchsmittel waschen und trocknen, Spülmaschine ein und ausräumen, Bad und Toilette reinigen, Lebensmittel und Getränke einkaufen, die Lebensmittel für das 1. und 2. Frühstück, das Mittagessen und den Nachmittagssnack, vorbereiten und kochen, die Außenanlage ca. 500 Quadratmeter aufräumen, Notizen für die Dokumentationen erstellen, Emails lesen und beantworten, mit den Eltern der Tageskinder Informationen austauschenFort-und Weiterbildungen organisieren und Hausarbeiten erstellen, Buchhaltungsunterlagen aktualisieren, die Tiere der Kindertagespflegestelle versorgen und für die Eltern der Tageskinder erreichbar sein.

Tag der offenen Türe/Kennenlerntermine mit den Eltern/Akquise/ am Wochenende

Elterngespräche werden nicht während der Betreuungszeiten geführt.

Eingewöhnung neuer Kinder und deren Eltern :-)

Somit hat eine Kindertagespflegeperson mindestens eine 60zig bis 70zig Stundenwoche.

Nicht zu vergessen, habe ich eine 24stündige Rufbereitschaft, falls irgendwas passiert, bin ich für die Familie und somit für das Tageskind erreichbar.


Von der Stadt Köln erhält eine Kindertagespflegeperson mit angemieteten Räumlichkeiten,

ab dem 01.08.2022 6,27 Euro pro Kind und Stunde. 

Dies ist ein Bruttoverdienst in der Stunde von  31,35 EUR, wenn 5 Kinder gleichzeitig betreut werden. Weniger betreute Kinder, weniger Brutto pro Stunde.

(4 Kinder 25,08 EUR, 3 Kinder 18,81 EUR, 2 Kinder 12,54 EUR pro Stunde)

(Beschluss im Rat 24.06.2021)

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=825903&type=do


Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

3,54€ Anerkennung der Förderleistung (jährl. Dynamisierung um 2 Prozent)

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=99375


1,73€ Sachkosten (Seit Nov. 2013 nicht erhöht)

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=41592


1,00€ Miete (Seit Jan. 2015 nicht mehr erhöht)

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=46768

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6,27€ ab Aug 2022 Betrag von der Stadt Köln, Brutto pro Kind und Stunde

6,34€ ab Aug 2023 Betrag von der Stadt Köln, Brutto pro Kind und Stunde

                   

Von diesem Betrag müssen alle unternehmerischen Kosten gezahlt werden. (Miete, Nebenkosten, Strom, Ge-und Verbrauchsmittel, alle anfallenden Versicherungskosten, Reparatur- Renovierungskosten, Reinigungsmittel, Desinfektionskosten für Hände und Flächen, Mund-Nasenschutz, Pflegemittel, Waschmittel, elektronische Geräte und deren Wartung/Reparatur (Kühlschrank, Kühltruhe, Herd, Waschmaschine, Trockner, Backofen, Kaffeemaschine, Wasserkocher usw.) Transportmittel anschaffen, instand halten oder ggf. reparieren, Fort-und Weiterbildung usw......

Der Betrag, welcher dann übrig bleibt ist der zu versteuernde Gewinn. 

Gesamteinnahmen minus Betriebsausgaben minus außergewöhnliche Belastungen (Sonderausgaben) ist gleich "zu versteuerndes Einkommen".








Geprüfte und anerkannte Kindertagespflegeperson (zertifiziert durch den Bundesverband für Kindertagespflege) mit Pflegeerlaubnis durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln, Jugendamt