TAGESPFLEGESTELLE für Kinder

BÜTTGENBACH


Zum Herunterladen:

 

Von der Erstbegegnung bis zum Betreuungsvertrag

 

Speiseplan-Beispiel: 

Speiseplan.pdf (78.43KB)
Speiseplan.pdf (78.43KB)

 

Trinkwasser Untersuchung:


Informationen des Rates der Stadt Köln 

Ratsbeschluss 2017

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Jahresplan und Fortbildungsveranstaltungen 

Anlage A 

Termin und Themenübersicht Zusatzqualifizierung 300 Unterrichtseinheiten Kibiz Seite 95


Die Tagespflegestelle hat eine 45. stündige Betreuungswoche mit einer gesamten Arbeitszeit von ca. 60 Stunden in der Woche

Dazu kommen noch Verwaltungstätigkeiten, Reinigen & Desinfizieren der Kindertagespflegestelle

Elterngespräche/Entwicklungsgespräche finden nicht während der Betreuungszeit statt.

Einkaufen und andere dazugehörige Aufgaben werden von einem Angestellten durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Terminübersichten nicht endgültig sind, sondern Änderungen und Ergänzungen notwendig werden können. Daher möchte ich Sie bitten, den stets aktualisierten Terminkalender auf meiner Internetseite regelmäßig aufzurufen.

(Denn auch betriebsbedingte Arbeiten, wie zum Beispiel Reparatur- und Renovierungsarbeiten müssen ab und an durchgeführt werden.) 

 

Vorläufiger Jahres-und Veranstaltungslan


Zur Info die Jahrespläne meiner Jungs :

Ferientage in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023: Schulfrei sind davon im Jahr 60 Tage

 30. Oktober freier Tag an der Schule (Studientag)

16. November Elternsprechtag 10-16 Uhr

25. November Tag der offenen Türe der Schule mit Weihnachtsbasar

20. Dezember Unterrichtsschluss 11 Uhr, 22. Dezember beweglicher Ferientag, 22. Januar nach der 4. Stunde frei (Zeugniskonferenz) 26. Januar 11 Uhr Schule aus/Zeugnisausgabe

09.02, 12.02, 13.04 und 14.02 schulfrei Weiberfastnacht bis Aschermittwoch einschließlich frei


 Ratsbeschluss zur Kindertagespflege:

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/si0057.asp?__ksinr=23241

Punkt: 10.48 Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII Beschluss: ungeändert beschlossen

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=99375

Seite 10 im unteren PDF-Dokument


Kinderbildungsgesetzt (Kibiz) 

§ 23
Angebotsstruktur in der Kindertagespflege

(2) Für Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson hat das Jugendamt entsprechend § 23 Absatz 4 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Im Interesse des Kindeswohls sollten Kindertagespflegeperson und Eltern Urlaub und anderweitig abzusehende Ausfallzeiten in der Betreuung rechtzeitig miteinander abstimmen, um Anlässe zur Ersatzbetreuung gering zu halten. 

§ 23 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 23 Förderung in Kindertagespflege

(4) .....Für Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen sollen beraten, unterstützt und gefördert werden..

Als Betreiberin einer Kindertagespflegestelle sind wir selbstständig tätig.

Die Regulierung von Urlaubstagen in der Kindertagespflege geschieht auf privatrechtlicher Basis des Betreuungsvertrages zwischen Eltern und Tagespflegeperson. Damit das Kriterium der selbstständigen Tätigkeit gewahrt bleibt. Werden über die Kommune diese betrieblichen, bzw. anstellungsmerkmale analog der kommunalen Anstellungsverhältnisse in Kitas in der Kindertagespflege übernommen, könnte ein Arbeitgeberverhältnis abgeleitet, und somit ein grundsätzliches Anstellungsverhältnis durch den Rentenversicherungsträger abgeleitet werden.

Öffentlich rechtliche Beiträge der Stadt Köln

 

Infos zum Bundesseuchengesetz

Anlage D

Infos zur Eingewöhnungszeit

Anlage E

Merkblatt zur Erfüllung der Informationspflichten 

Anlage G 

Dokumentationsbogen

C_DOKU__ .docx (518.79KB)
C_DOKU__ .docx (518.79KB)

 

Entwicklungs-Gesprächs-PROTOKOLL

Stellungnahme zur aktuellen  CO² Diskussion im Hinblick auf die geplanten Abgaben


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Artikel Kölner Stadt-Anzeiger 16.08.2019 "Eine Frage der Gleichwertigkeit" und Anlagen