TAGESPFLEGESTELLE für Kinder

BÜTTGENBACH



HERZLICH WILLKOMMEN
IN DER 
TAGESPFLEGESTELLE BÜTTGENBACH

Die Kindertagespflege hat in Nordrhein-Westfalen - insbesondere auch in Köln -  enorm an Bedeutung gewonnen. Insbesondere für die Betreuung der Kleinsten wird dieses Angebot wegen der kleinen überschaubaren Gruppen, des familiären Rahmens und der festen Bezugsperson sehr geschätzt. Deshalb ist die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für U3-Kinder

NRW gewährt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für jedes Kind bis zum Schuleintritt in der Kindertagespflege einen jährlichen Zuschuss, wenn die Voraussetzungen des § 22 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorliegen

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhalten im Rahmen des Belastungsausgleichgesetzes vom 13. November 2012 Geldleistungen zum Ausbau und Erhalt von Plätzen für Kinder unter drei Jahren - auch für Plätze in der Kindertagespflege

Zur Höhe der laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson gibt es keine landesrechtlichen Vorgaben. Die örtlichen Jugendhilfeträger sind bei der Festsetzung der leistungsgerecht ausgestalteten Beträge zur Anerkennung der Förderleistung frei

Das Land NRW

hat einzelne Rahmenbedingungen der Kindertagespflege im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geregelt: Die Erlaubnis zur Kindertagespflege gilt in der Regel für maximal fünf Kinder. Im Einzelfall kann diese Erlaubnis zur Betreuung von maximal acht fremden Kindern erteilt werden (§ 4 Absatz 1 KiBiz), aber es dürfen nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig anwesend sein

In Nordrhein-Westfalen ist der Zusammenschluss von bis zu drei Tagespflegepersonen möglich. Jede dieser Tagespflegepersonen bedarf einer gesonderten Erlaubnis. In dieser sogenannten Großtagespflege können höchstens neun Kinder insgesamt betreut werden, das heißt es dürfen insgesamt neun Betreuungsverträge abgeschlossen werden. Sollen zehn oder mehr Kinder betreut werden, ist eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII erforderlich 

In Nordrhein-Westfalen kann Kindertagespflege auch in geeigneten Räumen geleistet werden, die weder zum Haushalt der Tagespflegeperson noch zu dem der Eltern gehören. Zur Kindertagespflege geeignete Personen sollen über vertiefte Kenntnisse zu den besonderen Anforderungen der Kindertagespflege verfügen. Sofern Tagespflegepersonen nicht sozialpädagogische Fachkräfte mit Praxiserfahrung in der Betreuung von Kindern sind, sollen sie über eine Qualifikation auf der Grundlage eines wissenschaftlich entwickelten Lehrplans verfügen, der inhaltlich und nach dem zeitlichen Umfang dem Standard des vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten Lehrplans zur Kindertagespflege entspricht. (Entspricht bis 2021 160 Ustd. und seit 2022 300 Ustd.)

Weitere Regelungen, wie Erhebung und Höhe der Elternbeiträge obliegen den Jugendämtern als örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und damit der Satzungshoheit der Räte


Weitere Informationen zur Kindertagespflege
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Ich freue mich auf Sie!


43. Stunden Betreuungszeiten  

Montag         von 07:30 bis 16:15 Uhr 

Dienstag       von 07:30 bis 16:15 Uhr

Mittwoch      von 07:30 bis 16:15 Uhr

Donnerstag  von 07:30 bis 16:15 Uhr

Freitag          von 07:30 bis 15:30 Uhr  


Geöffnet ist die Kindertagespflegestelle von:


Montag bis Samstag von morgens 07:15 Uhr bis 20:00 Uhr, denn folgende Arbeiten werden zusätzlich von der Kindertagespflegeperson ausgeführt:

Vorbereitungen des anstehenden Tages. Nachrichten in der "Eltern-Gruppe" lesen, wer wie geschlafen hat, ob jemand erkrankt ist und wie der Tag sich gestalten könnte.

Denn erst nach der Morgenrunde und wie jedes Kind drauf ist, kann erst geplant werden.

Vor-und Nachbereitungen von Elterngesprächen, Tür-und Angelgespräche, reinigen und desinfizieren der Kindertagespflegestelle, Gebrauchsmittel waschen und trocknen, Spülmaschine ein und ausräumen, Bad und Toilette reinigen, Lebensmittel und Getränke einkaufen, die Lebensmittel für das 1. und 2. Frühstück, das Mittagessen und den Nachmittagssnack, vorbereiten und kochen, die Außenanlage ca. 500 Quadratmeter aufräumen, Notizen für die Dokumentationen erstellen, Emails lesen und beantworten, mit den Eltern der Tageskinder Informationen austauschenFort-und Weiterbildungen organisieren und Hausarbeiten erstellen, Buchhaltungsunterlagen aktualisieren, die Tiere der Kindertagespflegestelle versorgen und für die Eltern der Tageskinder erreichbar sein.

Tag der offenen Türe/Kennenlerntermine mit den Eltern/Akquise/ am Wochenende

Elterngespräche werden nicht während der Betreuungszeiten geführt.

Eingewöhnung neuer Kinder und deren Eltern :-)

Somit hat eine Kindertagespflegeperson mindestens eine 60zig bis 70zig Stundenwoche.

Nicht zu vergessen, habe ich eine 24stündige Rufbereitschaft, falls irgendwas passiert, bin ich für die Familie und somit für das Tageskind erreichbar.


Von der Stadt Köln erhält eine Kindertagespflegeperson mit angemieteten Räumlichkeiten,

ab dem 01.08.2022 6,27 Euro pro Kind und Stunde. 

Dies ist ein Bruttoverdienst in der Stunde von  31,35 EUR, wenn 5 Kinder gleichzeitig betreut werden. Weniger betreute Kinder, weniger Brutto pro Stunde.

(4 Kinder 25,08 EUR, 3 Kinder 18,81 EUR, 2 Kinder 12,54 EUR pro Stunde)

(Beschluss im Rat 24.06.2021)

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=825903&type=do


Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

August 2022 sind es 3,54€ Anerkennung der Förderleistung (jährl. Dynamisierung um 2 Prozent, also 7 CENT mehr pro Jahr)


https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=99375


1,73€ Sachkosten (Seit Nov. 2013 nicht erhöht)

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=41592


1,00€ Miete (Seit Jan. 2015 nicht mehr erhöht)

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=46768

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6,27€ ab Aug 2022 Betrag von der Stadt Köln, Brutto pro Kind und Stunde

6,34€ ab Aug 2023 Betrag von der Stadt Köln, Brutto pro Kind und Stunde


                   

Von diesem Betrag müssen alle unternehmerischen Kosten gezahlt werden. (Miete, Nebenkosten, Strom, Ge-und Verbrauchsmittel, alle anfallenden Versicherungskosten, Reparatur- Renovierungskosten, Reinigungsmittel, Desinfektionskosten für Hände und Flächen, Mund-Nasenschutz, Pflegemittel, Waschmittel, elektronische Geräte und deren Wartung/Reparatur (Kühlschrank, Kühltruhe, Herd, Waschmaschine, Trockner, Backofen, Kaffeemaschine, Wasserkocher usw.) Transportmittel anschaffen, instand halten oder ggf. reparieren, Fort-und Weiterbildung usw......

Der Betrag, welcher dann übrig bleibt ist der zu versteuernde Gewinn. 

Gesamteinnahmen minus Betriebsausgaben minus außergewöhnliche Belastungen (Sonderausgaben) ist gleich "zu versteuerndes Einkommen".